Vorteile
· einfache Handhabung
· optimale Waschorganisation
· Wegfall des Unfallrisikos
· gute Laufeigenschaften
· hohe Kosteneinsparung bei der Gardinenwäsche
· geringer Reparaturaufwand
· keine Beschädigungen der Möbel durch Leitern
· geringere Störungszeit von Patienten oder Gästen
Voraussetzungen
zum Einsatz von Decolift-Gardinen und Vorhängen ist eine passende
Gardinenschiene. Das Decolift-System paßt in fast alle handelsüblichen
Kunststoffinnenlaufschienen. Zum Prüfen der Schiene können Sie
gern eine einfache Testlehre bei uns anfordern.
Richtlinie
2001/45/EG des
EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Juni 2001
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Bezogen auf das Auf- und Abhängen
von Gardinen und Vorhängen erfüllt das Decolift-System als einziges
Arbeitsmittel diese Richtlinie zu 100%, da keine Leitern mehr
verwendet werden. #
Auszug aus dem Amtsblatt L 195/46
der Europäischen Gemeinschaften vom 19.7.2001
4.
Vorschriften für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige
Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden.
4.1.
Allgemeine Vorschriften
Wenn nach Artikel 6 der Richtlinie
89/391/EWG und Artikel 3 der vorliegenden Richtlinie zeitweilige
Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere
Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen von einer
geeigneten Bodenfläche aus verrichtet werden können, müssen
die Arbeitsmittel ausgewählt werden, die am geeignetsten sind,
um sichere Arbeitsbedingungen auf Dauer zu gewährleisten.
Dabei
muß dem kollektiven Gefahrenschutz Vorrang vor dem individuellen
Gefahrenschutz eingeräumt werden. Die Abmessungen des Arbeitsmittels
müssen der Art der auszuführenden Arbeiten und den vorhersehbaren
Beanspruchungen angepaßt sein und ein gefahrloses Begehen
erlauben. |
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Die
Auswahl der geeignetsten Zugangsmittel für hoch gelegene Arbeitsplätze,
an denen zeitweilige Arbeiten ausgeführt werden, muß unter Berücksichtigung
der Begehungshäufigkeit, des zu überwindenden Höhenunterschieds
und der Dauer der Benutzung erfolgen. Diese Auswahl muß auch
die Flucht bei drohender Gefahr ermöglichen. Beim Übergang von
einem Zugangsmittel zu Arbeitsbühnen, Gerüstbelägen, Laufstegen
und umgekehrt dürfen keine zusätzlichen Absturzgefahren entstehen.
Die Benutzung einer Leiter als hoch
angelegter Arbeitsplatz ist auf Umstände zu beschränken, bei
denen unter Berücksichtigung des Abschnittes oben die Benutzung
anderer, sicherer Arbeitsmittel wegen des geringen Risikos und
entweder wegen der geringen Dauer der Benutzung oder der vorhandenen
baulichen Gegebenheiten, die der Arbeitgeber nicht ändern kann,
nicht gerechtfertigt ist.
Leitern müssen so verwendet werden,
daß die Arbeitnehmer jederzeit sicher stehen und sich sicher
festhalten können. Wenn auf einer Leiter eine Last in der Hand
getragen werden muß, darf dies ein sicheres Festhalten nicht
verhindern.
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